Sie sind gemäß Artikel 37 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen?
Oder Sie möchten sich in allen datenschutzrechtlich relevanten Fragestellungen absichern und einen kompetenten Ansprechpartner an Ihrer Seite haben?
Dann stehe ich Ihnen als externer Datenschutzbeauftragter für eine längerfristige Zusamenarbeit gern zur Verfüfung. So lernen wir uns und Ihr Unternehmen besser kennen und steigern sukzessive Ihr Datenschutz-Management und können auftretende Probleme schnell und zielorientiert lösen.
Beratung in allen datenschutzrechtlich relevanten Bereichen | Erstellung und Aktualisierung Ihrer Datenschutzerklärungen |
Schulungen | Hilfe bei der Barbeitung von Auskunftsersuchen und anderen Anfragen |
Erstellung des Verzeichnisses für Verabeitungstätigkeiten | Beratung bei Datenschutz-Folgeabschätzungen |
Erstellung von Formularen | Ansprechpartner für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ihrem Hause sowie für Externe (bspw. Behörden, Kundinnen und Kunden, Vertragsparteien) |
Ich habe Ihr Interesse geweckt?
Nehmen Sie gerne jederzeit Kontakt mit mir auf.
Dann besprechen wir Ihre Fragen oder Anfragen ganz unverbindlich.
Oder nutzen Sie meinen Rückrufservice. Ich melde mich dann bei Ihnen!
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