Das Hinweisgeberschutzgesetz ist am 23. Juli 2023 in Kraft getreten und verpflichtet betroffene Unternehmen dazu, Whistleblowing in einem für die hinweisgebende Person geschützten Rahmen zu ermöglichen. Bei mehr als 50 Beschäftigten sind Sie verpflichtet, eine vertrauliche Meldestelle zu betreiben; die Schonfrist für kleinere Unternehmen zwischen 50 und 249 Beschäftigten endete am 17. Dezember 2023.
Gern unterstütze ich Sie bei der Suche nach einem für Sie geeigneten System unterschiedlicher Anbieter. Außerdem stehe ich Ihnen beratend zur Seite und führe in Ihrem Unternehmen Schulungen für die Nutzung des Hinweisgebersystems durch.
Sollte bei Ihnen ein Hinweis eingehen, evaluiere ich den nötigen Handlungsbedarf, sodass wir gemeinsam eine effiziente und pragmatische Lösung finden können.
Ich habe Ihr Interesse geweckt?
Nehmen Sie gerne jederzeit Kontakt mit mir auf.
Dann besprechen wir Ihre Fragen oder Anfragen ganz unverbindlich.
Oder nutzen Sie meinen Rückrufservice. Ich melde mich dann bei Ihnen!
Die an dieser Stelle vorgesehenen Inhalte können aufgrund Ihrer aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt werden.
Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Besuchern ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Bestimmte Inhalte von Drittanbietern werden nur angezeigt, wenn "Drittanbieter-Inhalte" aktiviert sind.